Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingung
  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigungen des Verkäufers. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  3. Vertragsabschluss wird durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich. Diesem Vertragsabschluss kann innerhalb von 7 Tagen schriftlich widersprochen werden.
  4. Die gleichen Bedingungen gelten auch für mündliche oder sogenannte Handschlag-Bestellungen.
§ 3 Preise
  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
  1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höhere Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% oder für jede vollendete Woche des Verzuges insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.
  5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  6. Bei Paketsendungen geht die Gefahr auf den Käufer über (§447 BGB), sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Um Ansprüche geltend machen zu können, hat der Käufer sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und dies innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Gefahrenübergang
  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Ersatzteile
  1. Der Verkäufer wird für die Dauer von fünf Jahren ab Auslieferung einer Maschine Ersatzteile für aktuellen zu den jeweils gültigen Ersatzteilpreisen liefern.
§ 7 Gewährleistung/Haftungsausschluss
Für Maschinen und Anlagen, die außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland verbracht werden, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung ausschließlich auf die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen, bei für uns kostenfreier Rücklieferung der defekten Teile - ausgenommen Kleinteile wie Schrauben, etc. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleiß- und Verbrauchsmaterialien, unsachgemäße Behandlung, äußere Gewalteinwirkung, Transportschäden und solche Schäden, die auf Nichteinhaltung der Betriebsanweisungen und Wartungsvorschriften zurückzuführen sind oder wenn eigenmächtige Reparaturen vorgenommen wurden bzw. wenn Ersatzteile eingesetzt wurden, die vom Verkäufer nicht freigegeben wurden und hierdurch Schäden entstanden sind, sowie der nicht bestimmungsgemäße Anlagenbetrieb.
  1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für das Chassis 24 Monate, für elektronisch, hydraulische und elektrische Teile 12 Monate.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
  3. Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die durch Blitzschlag, Brand, netzbedingter Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, sowie falsche oder fehlende Programm-Software und/oder falsche Verarbeitungsdaten verursacht wurden. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von Verkäufer autorisiert wurden.
  5. Offensichtliche Mängel oder durch den Verkäufer verursachte Fehllieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; anderenfalls sind hierfür alle Mängel- sowie Ersatzlieferungsansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
  6. Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung (§ 439 II BGB). Weitergehende Rechte, insbesondere ein Rücktritt vom Kaufvertrag können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
  7. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist der Verkäufer innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum (im Falle einer länger als 1 Jahr vereinbarten Garantiezeit) beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Ein evtl. geltend gemachter Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB beschränkt sich auf max. 2% des ursprünglichen Kaufpreises.
  8. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung / Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- / Garantiefristen in Kraft.
  9. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers (dies gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht). Verkäufer haftet nicht bei Verlust von Daten und für deren Wiederherstellung. Daten muss der Käufer vor Rücksendung bei Gewährleistungsansprüchen auf eigene Kosten sichern.
  10. Der Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  11. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach sein Wahl, dass:
    1. das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird.
    2. der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
    3. Falls der Käufer verlangt, dass die Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.
  12. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile
  13. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  14. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
  15. Bei Unikaten bzw. Kundenspezialanfertigungen ist die Nacherfüllung auf die Nachbesserung beschränkt. Erst wenn die Nacherfüllung erfolglos ist, kann der Käufer zwischen einem Rücktritt, einer Minderung, einem Schadensersatz oder Aufwendungsersatz wählen. Eine Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie zweimal ergebnislos durchgeführt wurde.
  16. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Installation des Kaufgegenstandes und insbesondere den vom Käufer festgelegten Aufstellort, es sei denn, der Verkäufer wird mit der Installation und der Auswahl des Aufstellortes gesondert beauftragt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Verkäufer auf jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt da (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unendgeldlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware anstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Zahlung
  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
    Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst worden ist.
  3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
  4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
  6. Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer einverstanden. In gleicher Weise können auch Forderungen und Verbindlichkeiten der Konzernunternehmen des Käufers verrechnet werden.
§ 10 Konstruktionsänderungen
  1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 11 Patente
  1. Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig durch die Höhe des Kaufpreises der betroffenen Ware begrenzt.
    Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
  2. Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder:
    1. die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
    2. dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzten Liefergegenstand bzw. dessen Teile den Verletzungswurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
§ 12 Geheimhaltung
  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 13 Haftungsbeschränkung
  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt
§ 14. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem privaten Endverbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach § 13 BGB zu. Nach Maßgabe des Gesetzes hat er innerhalb vier Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: ATM Deutschland GmbH - Im Großen Gunterstall 22, 66440 Blieskastel.
  1. Dies gilt nur bei Festpreisangeboten oder der Nutzung der Sofortkaufoption auf Internetplattformen. Bei Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht von vorneherein bekannt ist, wird gemäß § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.
  2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Transportkosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Eine Prüfung ist gleichzusetzen der Möglichkeiten wie Sie im Fachhandel gegeben sind, ansonsten können Wertminderungen vermieden werden, wenn die Ware sorgfältig behandelt und der Einbau der Komponenten durch qualifiziertes technisches Personal durchgeführt wird.
  3. Bei extra nach Kundenwünschen gefertigten Waren oder bestellten Waren ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
  4. Verkäufer nimmt bei der Rückabwicklung eines Vertrages nur Ware in der unbeschädigten und unverschmutzten Originalverpackung mit vollständigem Zubehör zurück. Alle gelieferten Gegenstände müssen zurückgegeben werden. Beim Versand ist darauf zu achten, dass auch die Umverpackung des Artikels ausreichend geschützt ist.
  5. Unfreie Rücklieferungen werden NICHT angenommen! Sollte die Ware starke Gebrauchsspuren aufweisen, behalten wir uns vor, die Ware an Sie zurück zusenden oder eine anteilige Gutschrift zu erteilen.
§ 15. Annahmeverweigerung durch den Käufer / Rückgabe
  1. Nach Ablauf des einmonatigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht private Endverbraucher im Sinne des Gesetzes sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch- oder Rücknahmeersuchen, deren Ursache der Verkäufer nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Wareneingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, zuzüglich einer Bearbeitungs- / Stornogebühr von 15% des Rechnungsbetrags.
  2. Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalen Schaden- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Kosten, die für die Kalibrierung von Messwerkzeugen oder anderer auf Kundenwunsch ausgeführter Sonderleistungen entstehen, werden dem Käufer zudem in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
§ 16. Ergänzende Bestimmungen
  1. Bei der Lieferung von Software und Literatur gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffenden Daten, zu verarbeiten. Der Verkäufer hält sich dabei an die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
  3. Alle für eine evtl. Ausfuhr der Waren notwendigen Zustimmen von Ämterseite, insbesondere des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Sollte die Ausfuhrgenehmigung versagt werden, berechtigt das den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt.
§ 17 Angebot und Vertragsabschluß
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht Deutschland.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Limburg an der Lahn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebender Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 66440 Blieskastel, im April 2010